Glossar Notfall Logistik

Was ist die AWB?

Definition: Air Waybill (AWB)

Die Air Waybill (AWB) ist der Luftfrachtbrief, also ein Dokument, das als Begleitpapier einer Luftfrachtsendung beigelegt wird.

Die AWB ist ein Vertrag zwischen dem Versender einer Ware und der Luftverkehrsgesellschaft, die diese transportiert. Gleichzeitig ist der Luftfrachtbrief auch ein Beweis des Beförderungsvertrags sowie des Empfangs der Güter. Bei einem Transport per Onboard Kurier ist kein AWB notwendig, da die Sendung nicht als Luftfracht sondern als Gepäck aufgegeben wird.

Was beinhaltet die AWB?

In der Air Waybill sind in der Versandliste alle Begleitpapiere zur beförderten Ware aufgelistet:

  • Frachtrechnung
  • Versicherungsbescheinigung
  • Nachweis zur Erfüllung der zollbehördlichen Verpflichtungen
  • Auslieferungsbestätigung

Außerdem enthält die AWB eine Auflistung aller weiteren Begleitpapiere, die sich je nach Zielgebiet unterscheiden können:

  • Handelsrechnungen
  • Konsulatsfaktura: Ausgestellt vom Konsulat des Bestimmungslandes (Importland) macht die Konsulatsfaktura Angaben über das Ursprungsland sowie die Angemessenheit des Preises. Ausgestellt wird sie vom KonsulatImportlandes im Exportland.
  • Ursprungszeugnis
  • Ausfuhrgenehmigung
  • IATA „Shippers Declaration for Dangerous Goods“: Ein Formblatt zur Beschreibung von Gefahrgütern und deren Handhabung
  • „Notification to Captain“ (NOTOC): Information für den Luftfrachtführer über Gefahrgüter an Bord und deren Handhabung

Von der Air Waybill gibt es drei Durchdrucke – grün für den Luftfrachtführer, blau für den Absender der Waren und rot für den Empfänger – sowie oftmals zusätzliche Kopien (gelb).

Ohne AWB kein Transport

Ohne Air Waybill können Waren nicht per Luftfracht transportiert werden, denn sie werden nicht für den Lufttransport freigegeben. Für die Notfall Logistik ist es also wichtig, dass ein Luftfrachtbrief ausgestellt wurde, denn sonst kann der Zeitplan nicht eingehalten werden. Ausnahme: Beim Transport per Onboard Kurier ist kein AWB notwendig, da die Sendung als Gepäck und nicht als Luftfracht behandelt wird.